Wirtschaft

 IHK gegen Verpackungssteuer

"Unverhältnismäßig und bürokratieschaffend" / IHK-Vizepräsident Michael Steiger warnt vor weiterer Belastung aus „Tübinger Vorstoß“

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Gastronomie und Handel dürften nicht weiter belastet werden. Dieses Fazit zieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg in einer Pressemitteilung nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem dieses die Verpackungssteuer nach dem „Tübinger Modell“ für zulässig erklärt hat. Aus Sicht der IHK droht jetzt, dass weitere Kommunen im Land ähnliche Modelle einführen.

Region. Michael Steiger, Vizepräsident und Tourismusausschussvorsitzender der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, warnt davor: „Kommunen würden damit Produkte und Leistung künstlich teuer machen.“ Nur weil eine solche Steuer zulässig sei, wäre sie nicht automatisch sinnvoll. „Dass die Tübinger Steuer Verpackung spart und Müll vermeidet, bleibt fraglich“, so Steiger.

IHK-Vizepräsident Michael Steiger befürchtet einen weiteren Bürokratieschub durch die Einführung einer Verpackungssteuer. Foto: Christian Beck/IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Belastung für Handel und Gastronomie

Die IHK sieht Einzelhandel und Gastgewerbe mit einer weiteren Vorschrift belastet – in Ergänzung zur bestehenden Bürokratie. „Neue kommunale Steuern sorgen für zusätzliche Aufwände in den Unternehmen und konterkarieren den angestrebten Abbau von Bürokratie.“ Auf diesen hätten sich Land und Kommunen in der Entlastungsallianz geeinigt. „Hier steht die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Hand auf dem Spiel, ob sie es mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meint“, sagt der IHK-Vizepräsident.

Daniela Hermann, Branchenexpertin für das Gastgewerbe, bewertet den Tübinger Vorstoß ebenso kritisch: „Er ist enorm kleinteilig: Die Verkaufsstellen und das Personal sind mit zahlreichen Anwendungsfragen konfrontiert. Beispielsweise wann ein Verkauf zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle überhaupt vorliegt.“ Der von der Stadt Tübingen veröffentlichte Auslegungskatalog verdeutliche den bürokratischen Aufwand. Zudem hätten die Verkaufsstellen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben.

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Den Döner gibt’s in Schramberg weiter ohne Verpackungssteuer. Foto: him

Daniela Hermann bekräftigt: „Diese Komplexität macht eine seriöse und fehlerfreie Umsetzung der Verpackungssteuer in der Praxis nur sehr schwer möglich. Die zahlreichen Varianten und Anforderungen bedeuten einen massiven Schulungsbedarf bei den Mitarbeitenden. Im Interesse von Unternehmen und Konsumenten raten wir Kommunen daher dringend davon ab, Verpackungssteuern zu erheben.“

Schramberg dagegen – Rottweil berät noch

In Schramberg hat der Gemeinderat die Einführung der Verpackungssteuer im Sommer 2024 mit ähnlichen Argumenten abgelehnt. In Rottweil wird der Rat noch darüber diskutieren, nachdem die Fraktionen von Grünen und SPD+FFR die Einführung einer Verpackungssteuer beantragt haben. (him)

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Pressemitteilung (pm)

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